Allgemeine Seminarbedingungen der Arge Qualität Kompakt. GbR
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere allgemeinen Seminarbedingungen gelten für die Durchführung und Vermittlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Seminare bei denen die Arge Qualität Kompakt. GbR als Veranstalter oder Mitveranstalter tätig wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Seminarangebote sind freibleibend. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2. Die Anmeldung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung dar. Dies gilt auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für die der Anmeldende wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht.
3. Die Arge Qualität Kompakt. GbR ist dazu berechtigt, das in der Anmeldung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihr anzunehmen. Die Annahme kann durch schriftliche Teilnahmebestätigung oder durch Beginn mit den Leistungen erklärt werden. Erst hierdurch kommt der Vertrag zustande.
4. Der Kunde kann seine Rechte aus einem Vertragsverhältnis mit der Arge Qualität Kompakt. GbR nur mit deren schriftlichen Einwilligung abtreten.
§ 3 Leistungsänderung
1. Der Arge Qualität Kompakt. GbR bleibt es vorbehalten, bei Verhinderung eines angekündigten Referenten für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
2. Themenänderungen der Seminare sind zulässig, soweit der Kernbereich der Veranstaltung beibehalten wird.
3. Die Arge Qualität Kompakt. GbR ist berechtigt, Änderungen des Ablaufs der einzelnen Veranstaltungen, der maximalen Teilnehmerzahl, des Seminarorts und des Seminarzeitraums vorzunehmen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt und soweit die berechtigten Interessen der Seminarteilnehmer hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt werden.
§ 4 Vergütung
1. Die angebotenen Preise verstehen sich - soweit nicht anders angegeben – ohne Verpflegung/Unterbringung.
2. Die Preisangaben verstehen sich netto zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Die Leistungen der Arge Qualität Kompakt. GbR sind spätestens binnen sieben Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Arge Qualität Kompakt. GbR schriftlich anerkannt wurden.
5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselnichteinlösung, bei Insolvenzantrag, Zahlungseinstellung oder falls Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Wirtschaftslage des Kunden schließen lassen, kann die Arge Qualität Kompakt. GbR Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen und alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort geltend machen, auch wenn für diese Schecks oder Wechsel entgegengenommen wurden.
§ 5 Vertragsrücktritt durch die Arge Qualität Kompakt. GbR
1. Die Durchführung der Seminare ist an eine Mindest-Teilnehmerzahl gebunden. Die Arge Qualität Kompakt. GbR ist dazu berechtigt, wegen Nichterreichung der Mindest-Teilnehmerzahl bis zu vierzehn Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung das Seminar abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten.
2. Kann die von der Arge Qualität Kompakt. GbR geschuldete Leistung auf Grund unvorhersehbarer und von ihr nicht zu vertretender Umstände (z.B. kurzfristige Erkrankung eines Referenten) nicht erbracht werden, so ist die Arge Qualität Kompakt. GbR dazu berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Ihrer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
3. In Fällen des Vertragsrücktritts durch die Arge Qualität Kompakt. GbR wird der Teilnehmer – sofern er hiermit einverstanden ist – auf einen anderen Seminartermin oder Seminarort umgebucht. Anderenfalls werden dem Kunden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Für zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts bereits erbrachte Leistungen bleibt der auf diese Leistungen entfallende Anteil des Vergütungsanspruchs der Arge Qualität Kompakt. GbR unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere auf Ersatz von Reise- und Hotelkosten oder Arbeitsausfall bestehen nicht.
§ 6 Vertragsrücktritt / Umbuchung durch den Teilnehmer
1. Der Kunde ist dazu berechtigt, bis zu 30 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten oder Teilnehmer - soweit verfügbar -auf einen anderen Seminarort bzw. Seminartermin umzubuchen. Für den Vertragsrücktritt oder die Umbuchung kann die Arge Qualität Kompakt. GbR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Seminargebühr zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer erheben.
2. Erfolgt ein Vertragsrücktritt nach dem oben genannten Termin oder erscheint ein Teilnehmer ohne Abmeldung nicht zur Veranstaltung bleibt der volle Vergütungsanspruch der Arge Qualität Kompakt. GbR unberührt.
3. Der Kunde ist dazu berechtigt, im Falle der Verhinderung eines Teilnehmers einen Ersatz-Teilnehmer zu benennen.
4. Der Vertragsrücktritt, die Umbuchung oder die Benennung eines Ersatzteilnehmers hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Arge Qualität Kompakt. GbR
§ 7 Datenschutz
1. Der Teilnehmer willigt in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein. Diese werden durch die Arge Qualität Kompakt. GbR ausschließlich zur Vertragsabwicklung sowie zur Bearbeitung der Anfragen des Kunden genutzt. Darüber hinaus werden die Daten zum Zwecke der zukünftigen Kundenbetreuung und Kundenpflege verwendet, wobei der Kunde dem jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
2. Die Arge Qualität Kompakt. GbR behält sich jedoch das Recht vor, gespeicherte Kundendaten an Dritte, insbesondere an unsere Teilnehmer in Form von Teilnehmerlisten zu den gebuchten Seminaren weiterzugeben, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Kunden vorliegt. Des Weiteren behält sich die Arge Qualität Kompakt. GbR das Recht vor, öffentlich in Wort und Bild über die Seminare zu berichten. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erstellung und Veröffentlichung von Bildern der Teilnehmer einverstanden. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
§ 8 Urheberrechte
Die Arge Qualität Kompakt. GbR behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung an den Seminarunterlagen oder Teilen davon vor. Kein Teil der Seminarunterlagen darf - auch auszugsweise - ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Arge Qualität Kompakt. GbR oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung – reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
§ 9 Gewährleistung
Die Arge Qualität Kompakt. GbR übernimmt keine Gewährleistung für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder einen bestimmten Schulungserfolg.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1. Die Arge Qualität Kompakt. GbR haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde, oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
2. Haftet die Arge Qualität Kompakt. GbR gemäß Ziff. 1. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise gerechnet werden musste.
3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 2. gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht werden, welche nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.
4. In den Fällen der Ziff. 2. und 3. haftet die Arge Qualität Kompakt. GbR nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
5. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 1. bis 4. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Arge Qualität Kompakt. GbR
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Zu diesen Vertragsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch die Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Teilnehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.